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26.11.06, 09:35
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Vorstellungsgespräch
Arbeitgeber muss Fahrtkosten zahlen
Immer mehr Unternehmen wälzen die Kosten für die Fahrt zum Vorstellungsgespräch auf den Jobsuchenden ab.
Ein Bahnticket 2. Klasse steht dem Bewerber zu
In vielen Fällen haben die Bewerber allerdings ein Recht auf eine Kostenerstattung. Laut Paragraf 670 BGB muss ein Unternehmen, das einen Bewerber einlädt, notwendige Ausgaben ersetzen, die im Zusammenhang mit einem Vorstellungsgespräch anfallen, wie das Magazin „Karriere“ in seiner Dezemberausgabe berichtet.Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob sich der Jobsuchende auf eine Stellenanzeige oder initiativ beworben hat und ob am Ende ein Arbeitsverhältnis
zustande kommt. „Es spielt auch keine Rolle, ob die Einladung zum Gespräch schriftlich oder telefonisch erfolgt ist“, sagt Pia Alexa Becker, Fachanwältin für
Arbeitsrecht in München.
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Unternehmen kann Erstattung ausschließen
Doch die Regelung lässt ein Hintertürchen offen: Das Unternehmen kann eine Kostenübernahme bereits in der Einladung ausschließen und muss dann nicht
zahlen. Diese Ausnahme nutzen immer mehr Unternehmen: „Vor allem auf Hochschulabsolventen wälzen die Firmen oft die Anfahrtskosten ab“, warnt Thomas Rübel, Geschäftsführer beim Büro für Berufsstrategie in Berlin.
Die Erstattung erst beim Gespräch vor Ort ablehnen, darf der potenzielle Arbeitgeber jedoch nicht. „Wir übernehmen bei Bewerbungsgesprächen keine Vorstellungskosten“, lautet die gängige Floskel. Steht davon nichts im Schreiben oder erwähnt der Personaler das Thema Fahrtkosten nicht am Telefon, kann der Bewerber davon ausgehen, dass Kosten übernommen werden.
Anreise per Flugzeug vorher absprechen
Ersetzt wird in der Regel eine Bahnfahrt zweiter Klasse oder bei Anreise mit dem Pkw die Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer. Prinzipiell werden auch Flüge bezahlt, wenn eine Zugfahrt zu lang und zu umständlich wäre. Wer fliegen möchte, sollte das allerdings vorher auf jeden Fall mit dem Personalverantwortlichen besprechen.
Erstattung durch die Arbeitsagentur möglich
Schließt das Unternehmen eine Kostenübernahme aus, springt unter Umständen die Agentur für Arbeit ein. Voraussetzung ist allerdings, dass der Bewerber dort
arbeitssuchend gemeldet ist und die Kostenübernahme vor dem Gesprächstermin beantragt. Für den Antrag ist das Einladungsschreiben der Firma notwendig. Die
Agentur für Arbeit stellt dem Bewerber dann entweder direkt eine Fahrkarte aus oder erstattet die Ausgaben. Eine nachträgliche Kostenerstattung ist nicht möglich.
jk/Karriere
Schlagwörter: Arbeitgeber Ausgaben Berlin Bewerber Einladung Erstattung Gespräch Kostenerstattung München Unternehmen Vorstellungsgespräch
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Leser-Kommentare (21)
pop (01.10.2008 12:53)
Immer vorher schriftlich bestätigen lassen.
Dann haben die "Schwaben" vor Gericht ganz schlechte karten.